AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


(Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)

1. Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte zwischen Level up Textilveredlung GmbH, folgend Verkäufer genannt und dem Auftraggeber, folgend Käufer genannt. Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.

1.1 Level up Textilveredlung GmbH liefert ausschließlich zu deren AGB.

 

2. Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten trägt der Käufer. Teillieferungen sind dem Verkäufer ausdrücklich gestattet.
Die Ware wird unversichert versandt.
Versäumt der Käufer die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach Setzen eine Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

2.1 Bei Einwirkung höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen durch einen Vorlieferanten wird eine zugesagte Lieferfrist oder Abnahmefrist ohne weitere Vereinbarung, um die Dauer der Behinderung, verlängert. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
2.2 Level up Textilveredlung GmbH kommt in keinem Fall für Fahrtkosten jeglicher Art auf.

 

3. Mit Mängeln behaftete Ware ist spätestens binnen 7 Tagen zurückzusenden. Bei späterem Wareneingang werden keinerlei Reklamationen anerkannt. Handelsübliche oder geringe Änderungen in Qualität der Ware können nicht beanstandet werden. Bei Lohnarbeiten, die durch den Verkäufer ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich nur für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen. Reklamationen können nur nach Sichtung des Produktes bearbeitet werden.

3.1 Muster werden grundsätzlich zum Einzelpreis berechnet.
3.2 Gutschriften von retournierten Mustern sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3.3 Level up Textilveredlung GmbH ist nicht verpflichtet, die Ware des Käufers auf Farbe, Größe und Beschaffenheit zu kontrollieren. Ausschlaggebend ist die Gesamtstückzahl des Auftrages.
3.4 Gegen Kostenübernahme kann die Ware auf Beschaffenheit überprüft werden.
3.5 Für „falsch“ angelieferte Ware haftet ausschließlich der Auftraggeber.
3.6 Bei angelieferten Textilien übernimmt Level up Textilveredlung GmbH keinerlei Haftung für die Haltbarkeit oder das Aussehen der Veredelung sowie der Beständigkeit des Textils.
3.7 Bei Wiederholungsaufträgen kann es produktionsbedingt zu leichten Farbabweichungen im Vergleich zu den Voraufträgen kommen. Dies ist kein Reklamationsgrund.

 

4. Der Käufer erhält vor Produktionsbeginn eine Vorschau zur Überprüfung. Mit erteilten der Produktionsfreigabe fällt die Ausführung in Verantwortungsbereich des Käufers und kann nicht Gegenstand einer Reklamation sein.

4.1 Alle veredelten Textilien müssen auf links gewendet und mit maximal 40 Grad, ohne den Zusatz von Weichspüler, gereinigt werden.
4.2 Alle Textilien des Käufers sollten ungepackt (nicht einzeln im Polybeutel) angeliefert werden, da ansonsten eine Auspackgebühr je Stück berechnet wird.
4.3 Level up Textilveredlung GmbH behält sich vor, bei bestellter und bedruckter Ware, eine Unterlieferung von maximal 2 % der Bestellmenge (ohne Nachlieferung) zu liefern. Dies ist drucktechnisch bedingt und es wird dem zufolge Stückgenau abgerechnet.

 

5. Die Rechnung wird am Versandtag erstellt. Eine Valutierung bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug.
Als Datum der Rechnungsregelung gilt bei Banküberweisungen der Tag der Gutschrift. Zahlungen werden stets zur Begleichung der älteren, fälligen Schulden zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen und Mahnkosten verwendet.


5.1 Bei Zahlungen nach Fälligkeit der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe der dem Verkäufer berechneten Bankzinsen zuzüglich der Bankgebühren berechnet.
5.2 Unberechtigt abgezogener Skonto wird nachgefordert.
5.3 Für jede Zahlungserinnerung durch den Verkäufer werden 5,00 Euro in Rechnung gestellt.
5.4 Rechnungen können nur in bar, per Bankeinzug oder durch Überweisung gezahlt werden. Aufrechnungen mit Gegenkäufen oder die Zurückzahlung von Teilbeträgen sind unzulässig.

 

6. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

 

7. Alle angegebenen Angebote des Verkäufers sind freibleibend und haben ab Angebotserstellung eine Gültigkeit von vier Wochen.

7.1 Zwischenverkauf von Posten vorbehalten.

 

8. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile ihre Gültigkeit verlieren.


9. Patente, Warenzeichen usw.:
Level up Textilveredlung GmbH kann nicht haftbar gemacht werden für Unkosten und Verluste, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Käufers ergeben.
Level up Textilveredlung GmbH ist weder dem Käufer, noch dritten gegenüber für die Verwendung von Waren, die ein Patent, eine geschützte Zeichnung, ein Urheberrecht, ein Lizenzmotiv oder Warenzeichen verletzen verantwortlich.
Dies gilt auch für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen und Symbolen, die der Käufer als Druckauftrag eingereicht hat. Der Käufer ist also selbst für das Copyright verantwortlich und stellt Level up Textilveredlung GmbH von allen Ansprüchen von dritter Seite frei, die sich aus einem Vorwurf missbräuchlicher Verwendung ergeben sollten.
Dies gilt auch, wenn Level up Textilveredlung GmbH zur grafischen und/oder technischen Gestaltung durch den Käufer konsultiert wurde.

 

10. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

11. Es gilt Deutsches Recht

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

12. Erfüllungsort ist Darmstadt, Gerichtsstand ist Darmstadt

 

Ende der AGB
Stand März 2020

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